Beispiel Einzelmaßnahme Gebäudehülle
Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht, dass neben der energetischen Beratung auch ein erheblicher finanzieller Vorteil besteht, der sich mit zunehmenden Baukosten erhöht.
Nachfolgende Eckdaten:
- Bestandsgebäude mit 2 Wohneinheiten
- Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle (BAFA)
- Sanierungsfahrplan liegt vor
Für Bestandsgebäude wird die Energieberatung aktuell zu 50 %* als Baubegleitung gefördert.
1
Kosten ohne Förderung
- Fassadendämmung und Austausch Fenster
- Sanierungskosten: 80.000 €
- Max. Förderfähige Kosten : 2 * 60.000 €/ WE = 120.000 €
- Ansetzbare Kosten: 80.000 €
2
Förderung
- Fördersatz: 15 % + 5 % iSFP = 20 %
- Förderung: 80.000 € * 0,20 = 16.000 €
3
Kosten mit Förderung
- Effektive Kosten: 80.0000 € – 16.000 € = 64.000 €
Typischer Ablauf eines Förderprozesses.


Schritt 1:
Baumaßnahme mit Energieberater definieren
Schritt 2:
Angebote vom Energieberater auf Förderfähigkeit prüfen lassen
Schritt 3:
Energieberater erstellt die Grundlage zum Förderantrag -> TPB oder BzA
Schritt 4:
Bauherr erstellt den Förderantrag beim Fördermittelgeber (Bafa oder KfW)
Schritt 5:
Bauherr den Zuwendungsbescheid vom Fördermittelgerber
Schritt 6:
Maßnahme wird durchgeführt und vom Energieberater begleitet
Schritt 7:
Energieberater bestätigt die Durchführung -> TPN oder BnD
Schritt 8:
Sie beantragen die Auszahlung des Zuschusses beim Fördermittelgeber
*Bitte um Beachtung, dass die hier aufgeführten Fördersätze beispielhaft und ohne Gewähr aufgeführt werden. Es gelten stets die aktuellen Förderrichtlinien und Merkblätter zum Zeitpunkt der Beantragung.
